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   BVerwG, 09.08.1978 - VII C 36.77   

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https://dejure.org/1978,1841
BVerwG, 09.08.1978 - VII C 36.77 (https://dejure.org/1978,1841)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1978 - VII C 36.77 (https://dejure.org/1978,1841)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1978 - VII C 36.77 (https://dejure.org/1978,1841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsunfähigkeit - Fortsetzung der Prüfung nach Teilausfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ärztliche Vorprüfung - Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - Prüfungsfach - Fortsetzung der Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 412
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Der erkennende Senat hat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es Sache des Prüflings ist, sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob seine Leistungsfähigkeit durch außergewöhnliche Umstände, insbesondere durch Krankheit, erheblich beeinträchtigt ist, und bejahendenfalls daraus unverzüglich die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen, und zwar bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich vor Beginn der Prüfung, spätestens aber dann, wenn er sich ihrer bewußt geworden ist (vgl. Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95 = DÖV 1979, 412; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 120; Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 190 = DÖV 1984, 810).
  • BVerwG, 27.09.2022 - 6 B 20.22

    Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen krankheitsbedingter

    Danach ist es Sache des Prüflings, sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob seine Leistungsfähigkeit durch außergewöhnliche Umstände, insbesondere durch Krankheit, erheblich beeinträchtigt ist; bejahendenfalls hat er daraus unverzüglich die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen, und zwar bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich vor Beginn der Prüfung, spätestens aber dann, wenn er sich ihrer bewusst geworden ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. August 1978 - 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95 und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 ; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 6 B 36.17 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 432).

    Ob ein entschuldbarer Irrtum des Prüflings Anlass für eine Hinweispflicht des Prüfungsamtes sein kann (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 9. August 1978 - 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95 und vom 6. September 1995 - 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 ; Beschluss vom 12. März 2004 - 6 B 2.04 - juris Rn. 26), beurteilt sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalles und ist zudem vorliegend nicht entscheidungserheblich.

    Damit sei es von dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 9. August 1978 - 7 C 36.77 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95) abgewichen, wonach der Rücktritt spätestens zu erklären sei, sobald sich der Prüfling der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit bewusst geworden sei.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79

    Prüfungsergebnis - Prüfungsentscheidung

    Die in dem angefochtenen Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Fällen, in denen sich ein Prüfling der Prüfung oder einzelner Teile von ihr in Kenntnis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit unterzogen hat (vgl. Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17],vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19] und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]),vermag eine derartige Auffassung nicht zu stützen.

    Diese Rechtsprechung zur Rechtspflicht eines Prüflings, einen ihm erkennbaren Prüfungsmangel rechtzeitig geltend zu machen, beruht auf der Erwägung, daß er anderenfalls unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) durch Wiederholung der Prüfung eine weitere, den Mitprüflingen nicht zustehende Prüfungschance gewinnen Würde und daß er - insbesondere bei einer durch Attest nachweisbaren Erkrankung - den ihm drohenden Nachteil durch eine Krankheit oder deren leistungsmindernde Vor- bzw. Nachwirkungen durch Rücktritt von der Prüfung abwenden oder aus sonstigen Gründen den Prüfungstermin verschieben kann (Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [a.a.O.] und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [a.a.O.] sowie Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68] und vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120]).

  • BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86

    Zahnarzt - Zahnmedizin - Prüfungsordnung

    Sie ist aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 38, 322 ; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - in DÖV 1979, 412 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95) zu folgern, ohne daß es noch zusätzlicher revisionsgerichtlicher Abklärung bedürfte.

    Andererseits folgt hieraus eine Bevorzugung der im Einzelfach geprüften Kandidaten, die zumindest tendenziell der das Prüfungsrecht beherrschenden Tendenz zur Herstellung möglichst einheitlicher Prüfungsbedingungen zuwiderlaufen würde (vgl. Senatsurteil vom 9. August 1978, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89
    Es handelt sich um eine Ausnahmebefugnis des Prüflings, im Falle einer ihm selbst schuldlos verborgen gebliebenen Prüfungsunfähigkeit eine weitere Prüfungschance in Anspruch nehmen zu können (BVerwG, Urt. v. 09.08.1978 - BVerwG 7 C 36.77 -, Buchholz 421.0 Nr. 95).

    Geht der Prüfling trotz einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines Befindens in die Prüfung, weil er sein Leistungsvermögen für ausreichend und eine Verschiebung der Prüfung für inopportun hält, so ist das sein Risiko (BVerwG, Urt. v. 09.08.1978, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2022 - 6 B 1094/22

    Allgemeinverfügung; pandemiebedingte; Erschwernis; ausgefallene Präsenzlehre;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9.8.1978 - VII C 36.77 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95 = juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.1992- 9 S 1818/90 -, juris Rn. 16.
  • BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
    Es ist geklärt, daß der Prüfling im Hinblick auf den das Prüfungsrecht durchdringenden Grundsatz der Chancengleichheit gehalten ist, Mängel des Prüfungsverfahrens, die sich aus einer Beeinträchtigung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere aus krankheitsbedingten Umständen, ergeben, unverzüglich zu rügen (vgl. Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [DÖV 1979, 412 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]).
  • BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der zweiten

    Deshalb ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß ein Prüfling, der schuldhaft das Risiko eines krankheitsbedingten Mißerfolgs der Prüfung in Kauf nimmt, sich nicht noch nachträglich angesichts eines negativen Prüfungsergebnisses auf Krankheit berufen darf (BVerwG, Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17]; Urteil vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19]; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]; Niehues, NJW-Schriften 27, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 391).
  • BVerwG, 19.05.1982 - 1 WB 138.81

    Grundlehrgang 3/80 der Fortbildungsstufe C - Änderung der bei der als

    Denn es entspricht allgemeinen Prüfungsgrundsätzen, daß ein Prüfling gegen seine volle Prüfungsfähigkeit sprechende Umstände sofort geltend machen muß, um ihre Berücksichtigung zu erreichen (BVerwG DÖV 1979, 412; BVerwGE 31, 190).
  • OVG Saarland, 09.08.1991 - 8 R 29/91

    Zulassung; Prüfung; Wiederholungsprüfung; Approbationsordnung; Apotheker;

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  • BVerwG, 27.05.1980 - 2 B 65.79

    Zweite Staatsprüfung für Lehrbeamte - Erneute Durchführung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1979 - 2 A 84/79
  • BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 144.90

    Soldat - Vermeintliche Prüfungsunfähigkeit - Meldepflicht - Sehvermögen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1988 - 9 S 1414/88

    Nachträglicher, krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt - Unverzüglichkeit

  • VGH Hessen, 10.07.1989 - 6 TP 1542/89

    Prüfungsrecht - Rücktritt nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 WB 90.82

    Entstehen von nicht wiedergutzumachender Nachteile eines sofortigen Vollzugs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1984 - 15 A 1355/82
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